Stellenmeldepflicht: Das müssen Sie wissen!


Das müssen Sie als Arbeitgeber zur Stellenmeldepflicht wissen

Was ist die Stellenmeldepflicht und wie funktioniert sie? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Stellenmeldepflicht und was Arbeitgeber seit dem 1. Juli 2018 beachten müssen.

Inkrafttreten der Stellenmeldepflicht

Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 entschieden, wie das Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) – die so genannte «Masseneinwanderungsinitiative» – auf Verordnungsebene umgesetzt wird. Seit dem 1. Juli 2018 ist die Stellenmeldepflicht in Kraft. Seither muss für Vakanzen, die der Stellenmeldepflicht unterliegen, nachstehender Prozess eingehalten werden.

 

Der Meldeprozesse in 4 Schritten erklärt

 

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So kam es zur Stellenmeldepflicht


Von der Masseneinwanderungsinitiative zur Stellenmeldepflicht

Was hat die Masseneinwanderungsinitiative mit der Stellenmeldepflicht zu tun? Hier finden Sie Hintergrundinformationen dazu, wie aus der Volksinitiative die Meldepflicht wurde.

Hier gilt die Stellenmeldepflicht nicht

In folgenden Fällen entfällt die Meldepflicht:

 
Stellen, die durch Stellensuchende besetzt werden, die bei einem RAV gemeldet sind;
 
Stellen innerhalb eines Unternehmens, einer Unternehmensgruppe oder eines Konzerns, die mit internen Personen besetzt werden, die seit mindestens 6 Monaten dort angestellt sind; dies gilt auch für Lernende, die im Anschluss an eine Lehre angestellt werden;
 
Beschäftigungen, die maximal 14 Kalendertage dauern;
 
Anstellungen von Personen, die mit Zeichnungsberechtigten im Unternehmen durch Ehe oder durch eingetragene Partnerschaft verbunden oder in gerader Linie oder bis zum ersten Grad in der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind.

Betroffene Berufsgruppen

Folgende Berufsgruppen unterliegen sie aktuell der Stellenmeldepflicht:


Liste meldepflichtiger Berufsgruppen

Die Liste der von der Stellenmeldepflicht betroffenen Berufsgruppen wird einmal jährlich durch das SECO aktualisiert. Die Kantone können die Meldepflicht regional für weitere, zusätzliche Berufsgruppen beantragen. Sie finden die jeweils aktuellste Version auf dieser Informationsseite.

Sind Sie unsicher, ob eine offene Vakanz in Ihrem Unternehmen meldepflichtig ist?

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Was wird gemeldet?

Welche Informationen zur Vakanz müssen dem RAV gemeldet werden? Gemäss der Arbeitsvermittlungsverordnung müssen folgende Informationen dem zuständigen RAV übermittelt werden:

Auszug aus dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

1. Die Arbeitgeber müssen offene Stellen in den Berufsarten nach Artikel 53a Absatz 1 der für sie örtlich zuständigen Stelle der öffentlichen Arbeitsvermittlung melden.

  • Gesuchter Beruf
  • Tätigkeit, einschliesslich spezieller Anforderungen
  • Arbeitsort
  • Arbeitspensum
  • Datum des Stellenantritts
  • Art des Arbeitsverhältnisses: befristet oder unbefristet
  • Kontaktadresse
  • Name des Unternehmens

Wie wird gemeldet?

Wie wird die Stelle dem RAV gemeldet?

  • Über elektronische Schnittstelle
  • Internetplattform des RAV («Job Room»)
  • Per Telefon
  • Durch persönliche Vorsprache
Zuständiges RAV ist das RAV am künftigen Arbeitsort des Arbeitnehmenden
  • Bei Personalverleih: Sitz des Einsatzbetriebs
  • Bei Feststellenvermittlung: Sitz des neuen Arbeitgebers
 
 

Diese Sanktionen drohen

Was sind die Sanktionen bei einer Verletzung der Stellenmeldepflicht?

Busse bis CHF 40’000 bei vorsätzlicher
  • Verletzung der Meldepflicht, oder
  • die Nichtdurchführung eines Gesprächs oder einer Eignungsabklärung bei geeigneten Kandidaten
Bei fahrlässiger Verletzung beträgt die Maximalbusse CHF 20’000
Die Strafen gelten pro Verstoss

Sie möchten keine Busse riskieren?

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Weitere Fragen zur Stellenmeldepflicht?


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    The Adecco Group Switzerland ist Schweizer Marktführer im Bereich Human Resources. Mit über 600 Mitarbeitenden an über 50 Standorten in allen Sprachregionen verhelfen wir jährlich rund 23’000 Fachkräften zu neuen beruflichen Herausforderungen. Unsere Brands sind in ihrem jeweiligen Fachgebiet spezialisiert. The Adecco Group Switzerland bietet massgeschneiderte Lösungen für Stellensuchende sowie für kleine, mittlere und grosse Unternehmen im Bereich Human Resources an: Feststellenvermittlung, Temporär-Vermittlung, Payroll Services, Ausgliederung und Auslagerung von ganzen HR-Prozessen, Karriereplanung, Talentförderung und -mobilität. In der Schweiz sind wir mit folgenden Marken vertreten: Adecco, Adia, Spring Professional, Badenoch & Clark, Pontoon Solutions und Lee Hecht Harrison.

    The Adecco Group Switzerland ist ein Unternehmen von The Adecco Group, internationaler Marktführer im Bereich Human Resources, der für die Arbeitswelt im Bereich Technologie und Talentmanagement neue Massstäbe setzt. The Adecco Group mit Hauptsitz in Zürich beschäftigt weltweit rund 34’000 Mitarbeitende in 60 Ländern und Regionen. Das Fortune-Global-500-Unternehmen ist an der SIX Swiss Exchange kotiert.